Kann ich mich vorbereiten ?
Finanzielle Unterstützung bei Krankschreibung?
Wie können die Versorgung des Kindes / der Kinder gewährleistet werden, wenn ich mich infiziere odr an Covid 19 erkranke?
Sprechen Sie mit Freunden und Familie. Notieren Sie sich, wer wann wie helfen kann: Einkaufen, Apotheke und anderes.
Notieren Sie sich die Nummer ihres Hausarztes und ihres Gesundheitsamtes, Kita oder Schule, Arbeitgeber.
Finanzielle Unterstützung bei Krankschreibung
Sind Sie krank geschrieben, erhalten Sie wie üblich ihre Lohnfortzahlung. Reichen Sie dazu ihre Krankschreibung beim Arbeitgeber ein.
Gibt es finanzielle Hilfe, weil mein Kind oder ich oder wir alle in Quarantäne sind?
Quarantäne ohne Symptome gilt nicht als Krankschreibung. Können Sie Homeoffice machen, erhalten Sie Lohnfortzahlung. Können Sie nicht zu Hause arbeiten, steht Ihnen aber keine Lohnfortzahlung zu.
Dann können Sie bei der Senatsverwaltungung für Bildung, Jugend und Familie einen Lohnausgleich beantragen.
Finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/finanzielle-hilfen#anchor-link-1-154114
Wie können die Versorgung des Kindes / der Kinder gewährleistet werden, wenn ich mich infiziere odr an Covid 19 erkranke?
Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt- dort wird Ihnen erläutert, wie Sie sich im Haushalt verhalten müssen.
Erwachsene und Kinder, die ungeschützten längeren direkten Kontakt mit einer an Covid19 erkrankten Person hatten, müssen in jedem Fall für 14 Tage in Quarantäne.
Bei Schwerer der Erkrankung der Eltern:
ggf. ist es möglich, eine vorübergehende –private – Versorgung der Kinder in einen anderen Haushalt (anderer Elternteil, Verwandte, Bekannte, Freunde) für 14 Tage zu organisieren. Allerdings wahrscheinlich auch hier unter Quarantänebedingungen.
Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Hausarzt, ob eine Haushaltshilfe/ Familienpflege als Krankenkassenleistung in Frage kommt.
Könne die Versorgung der Kinder nicht gewährt werden, muss ein Antrag auf stationäre Unterbringung des Kindes beim Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) des Bezirkes gestellt werden. Das organisiert ihr Jugendamt für Sie.